Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Hundeschule „SOKO Hund“

 


Veranstalter
Veranstalter ist die Hundeschule „SOKO Hund“, Sebastian Wyschonke,

Brienzer Str. 5, 13407 Berlin.

 


Trainingseinheiten
Die Örtlichkeit des Trainings wird grundsätzlich durch den Veranstalter festgelegt und rechtzeitig vor dem Training bekanntgegeben.
Das Training findet bei jedem Wetter statt. Sollten die Witterungsbedingungen jedoch unzumutbar sein, kann das Training ggf. kurzfristig vom Veranstalter abgesagt werden.

Aufgrund der Kleinunternehmer-Regelung entfällt die Umsatzsteuer nach § 19 UStG und muss demnach nicht ausgewiesen werden.
Die Teilnahmegebühr kann nach Beendigung des Trainings, bzw. durch Überweisung innerhalb einer Woche nach dem Training entrichtet werden.
Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
Die Teilnehmerzahl einer Trainingsstunde sollte 4 Mensch-Hund-Teams nicht überschreiten.
Zusätzlich kann der Hund des Veranstalters zu Demonstrationszwecken ins Training mit einbezogen werden.

 


Garantie
Der individuelle Erfolg ist von der Mitarbeit und der richtigen Umsetzung der Trainingshinweise abhängig. Eine Erfolgsgarantie kann daher nicht gewährt werden.

 


Haftung
Die Teilnahme am Unterricht und die Benutzung des Trainingsgeländes erfolgt auf eigener Gefahr, Verantwortung und in eigener Haftung des Teilnehmers.
Der Veranstalter haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden an Mensch oder Tier, auch nicht für Schäden, die durch Dritte und/oder deren Hunde verursacht werden. Es sei denn, die Schäden sind auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters zurückzuführen.
Der Teilnehmer haftet für die durch sich und/oder seinem Hund sowie Begleitpersonen verursachten Schäden, auch dann, wenn der Hund zum Zeitpunkt der Schadensverursachung unter vorübergehendem Einfluss des Veranstalters stand.
Begleitpersonen sind vor der Teilnahme durch den Teilnehmer von diesem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.
Die Benutzung der Trainingsgeräte ist nur nach Anleitung und unter Aufsicht des Veranstalters gestattet. Eltern bzw. Begleitpersonen von Kindern haften für ihre Kinder.

 


Hundehaftpflichtversicherung
Eine gültige Hundehaftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht. Diese ist vor dem ersten Training unaufgefordert vorzuzeigen.

 


Behördliche Auflagen
Der Halter verpflichtet sich dem Veranstalter vor dem ersten Training mitzuteilen, ob er oder sein Hund behördlichen Auflagen unterliegt (Verbot der Tierhaltung, Leinen- oder Maulkorbpflicht).

 


Krankheiten
Hunde, die aufgrund des Trainings unnötige Schmerzen erleiden, dürfen nicht teilnehmen.
Der Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten und ohne Floh- oder sonstigen Parasitenbefall sein.
Es können nur Hunde teilnehmen, die über einen altersangemessenen Impfschutz verfügen.

 


Gewaltfreies Training
Bei dem Training wird auf Hilfsmittel und Maßnahmen verzichtet, die dem Hund Schmerzen oder Leiden zufügen.

 


Eigenverantwortung
Die Verantwortung für den Hund während des Trainings behält der Teilnehmer.
Dem Veranstalter ist unverzüglich mitzuteilen, wenn der Teilnehmer an einer Trainingseinheit nicht teilnehmen kann oder will.
Das Training wird sofort unterbrochen, wenn am Trainingsort fremde Hunde erscheinen.

 


Leinenpflicht
Vor Beginn, während der Erklärungen durch den Veranstalter und nach dem Training sind die Hunde an der Leine zu führen. Eine Schleppleine ist ausschließlich am Brustgeschirr zu befestigen.
Hundekontakte an der Leine mit anderen teilnehmenden Hund ist nur nach Absprache gestattet.
Beim Freilauf muss darauf geachtet werden, dass andere Hunde oder Menschen nicht belästigt werden.

 


Rücksichtnahme
Beim Training ist stets auf ausreichend Abstand zu den anderen teilnehmenden Hunden zu achten, bzw. hat sich der Teilnehmer mit seinem Hund im vorher bezeichneten Bereich aufzuhalten.
Es ist darauf zu achten, dass andere teilnehmenden Hunde beim Training nicht gestört werden.
Löcher, die vom eigenen Hund gebuddelt werden, sind aus Haftungsgründen unverzüglich wieder zu schließen.

Bei einer Belohnung des teilnehmenden Hundes (z.B. mit Spielzeug, Futter, Wasser) ist darauf zu achten, dass ausreichend Abstand zu den anderen Hunden besteht. Es darf lediglich der eigene Hund belohnt werden.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer ohne Erstattung der Teilnahmekosten vom weiteren Training auszuschließen, wenn aufgrund ihres Verhaltens das Ziel der Veranstaltung, andere Teilnehmer, bzw. anwesende Hunde gefährdet werden.

 


Aufnahmen
Private Ton-, Bild- und Videoaufzeichnungen, sowie die Veröffentlichung dieser ist nur nach Absprache gestattet.

 


Kenntnisnahme der AGB und der Datenschutzerklärung
Die AGBs gelten als wirksam, sobald diese auf der Homepage veröffentlicht werden.
Die vorherige Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung auf der Homepage wird bei der Terminvereinbarung vorausgesetzt. Diese kann jederzeit auf der Webseite unter
www.soko-hund.de abgerufen werden.

 


Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Amtsgericht Wedding, Brunnenplatz 1, 13357 Berlin

 


Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Bedingungen (AGB) hiervon unberührt.

 

 


Stand: 08.05.2019

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